


Voraussetzungen für die Anwendung:
Besonderheiten 2025:
Nur, wenn die Anlage ins Betriebsvermögen eingebracht wird. Reine private Nutzung fällt nicht unter den IAB.
Maximal 3 Jahre ab dem Jahr der Bildung.
Ja, sonst wird der IAB rückgängig gemacht.
Ja, auch eine kleinere PV-Investition mit IAB kann sinnvoll sein – besonders in Kombination mit Sonderabschreibung.
Über die Steuererklärung – das ist der offizielle IAB Antrag Solaranlage.

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